
Antwort 23.02.2025 von Hendrik Rudolph BSW
Also prinzipiell folgen wir erst einmal dem Grundatz, dass Krankenhäuser in öffentliche Hand gehören; vor allem deshalb hatten wir dem Verkauf nicht zugestimmt.

Also prinzipiell folgen wir erst einmal dem Grundatz, dass Krankenhäuser in öffentliche Hand gehören; vor allem deshalb hatten wir dem Verkauf nicht zugestimmt.
Ihre Sorgen im Hinblick auf die steigenden Gewinne und sinkende Qualität der medizinischen Versorgung von privatwirtschaftlichen Krankenhäusern sind berechtigt.
Private Investoren sind wichtig, aber Qualität und faire Steuerregeln müssen gesichert sein. Gewinne dürfen nicht zulasten der Patientenversorgung gehen.
Die CDU steht privaten Investitionen im Gesundheitswesen offen gegenüber, fordert jedoch klare Regulierungen und staatliche Aufsicht.