
Deswegen arbeiten wir innerhalb der Bundesregierung an weiteren Verbesserungen. Diese setzen komplizierte Abstimmung voraus, da es dieses Vorhaben nicht in den Koalitionsvertrag geschafft haben.
Deswegen arbeiten wir innerhalb der Bundesregierung an weiteren Verbesserungen. Diese setzen komplizierte Abstimmung voraus, da es dieses Vorhaben nicht in den Koalitionsvertrag geschafft haben.
Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ersatzlos. Eine "Plünderung" ist dies aber keineswegs, denn die Rente ist eine Versicherungsleistung.
Zum status quo: Ein/e Pflichtversicherte/r unterscheidet sich von einem/r Freiwillig Versicherten/m dadurch, dass man statt einer freiwilligen Versicherung in der GKV grundsätzlich auch eine Absicherung in der PKV wählen kann.
Der von Ihnen gewünschte Verzicht auf die Besteuerung der Renten ist leider nicht möglich, da diese auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurück geht
alle Rententhemen sind wie im Wahlkampf angekündigt, Bestandteil der Koalitionsverhandlungen.
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 ist allerdings nicht mehr nur der halbe, sondern der volle Beitragssatz zu zahlen.