
Aus unserer Sicht ist die sogenannte Mütterrente aus vielerlei Gründen ungerecht ausgestaltet.
Aus unserer Sicht ist die sogenannte Mütterrente aus vielerlei Gründen ungerecht ausgestaltet.
(...) Davon hätten auch diejenigen Mütter nichts, die vor 1992 Kinder geboren haben. (...)
(...) Entscheidet das Familiengericht rechtskräftig über den Versorgungsausgleich, so greift es gestaltend sowohl in die Rechtsbeziehungen der ausgleichsberechtigten als auch der ausgleichspflichtigen Person zu den jeweils beteiligten Versorgungsträgern ein. (...)
(...) Die Kindertagesbetreuung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Der Bund hat die Länder in den vergangenen Jahren zwar massiv finanziell unterstützt, über Anspruchsberechtigung und Höhe der Kosten für die Kindertagesbetreuung entscheiden aber die jeweiligen Länderparlamente. (...)
(...) Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. (...)
(...) Und zwar nicht nur für zukünftige Rentnerinnen und Rentner, sondern auch für alle, die sich jetzt bereits im Ruhestand befinden. Von der Grundrente werden also auch viele Menschen profitieren, die derzeit noch Grundsicherungsleistungen beziehen. Auf diese Weise werden also auch Kindererziehungszeiten zukünftig bei der Berechnung der Alterseinkünfte gewürdigt. (...)