alle Drohnen werden von Menschen gesteuert. Die Weltgemeinschaft bemüht sich schon länger, komplett autonome Drohnen zu ächten.
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nach den Normen des humanitären Völkerrechts sind Drohnen keine Kampfmittel, sondern unbemannte Luftfahrzeuge, die als Waffenplattformen dienen können. Die Normen des Völkerrechts beziehen sich allerdings nur auf Kampfmittel.
Die Kampfhandlungen müssen das Gebot der Verhältnismäßigkeit einhalten.
Die Bundesregierung bringt im Dialog mit den USA regelmäßig die Forderung zum Ausdruck, dass die US-Streitkräfte in Deutschland geltendes Recht achten.
Die gezielte Tötung ohne Rechtsgrundlage, die wir aktuell an mehreren Standorten in der Welt erleben, halten wir für eine brandgefährliche Entwicklung, die fortlaufend angemahnt, kritisiert und sehr entschieden verurteilt werden muss.
Die USA haben Deutschland versichert, sich bei der Nutzung der Luftwaffenbasis in Ramstein an geltendes Recht und damit auch an das Völkerrecht zu halten.