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Damit es nicht zu Ungleichheiten zwischen Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern im vergleichbaren Alter kommt, hat der Gesetzgeber für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) geändert (Plenumsbeschluss am 19. Juli 2023):
Zunächst muss ich sagen, dass ich die Einstellungspraxis in Baden-Württemberg mit der Einschränkung auch von EU-Ländern als äußerst irritierend empfinde.
Für Einbürgerungsbewerber*innen, die das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ist nach den bisher bestehenden Regelungen zwar zu prüfen, ob sie die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vertreten haben
Es geht mir keineswegs darum, die Vergabe von Lernentwicklungsberichten in irgendeiner Form abzuschaffen. Ich spreche mich vielmehr dafür aus, dass die bestehende Leistungsbewertung durch Ziffernnoten ab Klasse 3 regelmäßig ergänzt wird.