Frage von Erhard J. • 27.03.2023

Antwort von Christian Hartmann CDU • 19.04.2023
Würden nur Kandidatinnen oder Kandidaten aus den Wahlkreisen in den Bundestag einziehen, würde ein Ungleichgewicht entstehen.
Würden nur Kandidatinnen oder Kandidaten aus den Wahlkreisen in den Bundestag einziehen, würde ein Ungleichgewicht entstehen.
Mitnichten wird dabei die Erststimme gestrichen. Vielmehr orientiert sich die Reform strikt an dem Prinzip, dass eine Partei nicht mehr Sitze erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen
Die Zweitstimme war zuvor die entscheidende Stimme. Der direkte Draht zu einem Abgeordneten ist nicht abhängig von der Art, wie er gewählt wurde.
Dabei behält das neue Wahlrecht das alte Wahlrecht so weit wie möglich bei – so wird etwa auch die bewährte Bezeichnung von Erst- und Zweitstimme beibehalten.
Es wird durch die Wahlrechtsreform weiterhin eine Erst- und eine Zweitstimme geben