Frage von Sebastian M. • 09.06.2022

Antwort von Artur Auernhammer CSU • 10.06.2022
Der öffentliche Personennahverkehr liegt alleine in der Zuständigkeit des Landkreises.
Der öffentliche Personennahverkehr liegt alleine in der Zuständigkeit des Landkreises.
...dass sowohl eine Sanierung im Bereich der ehemaligen Straße, als auch an den Stellen stattfinden muss, an denen die belastete Erde gelagert wurde.
Dass der Innenstadt-Strang vom Bahnhof Ludwigsburg nach Schlösslesfeld/Oßweil im Plan bis jetzt noch als optional eingezeichnet ist, halte ich für nicht richtig.
Hier vor Ort in Ludwigsburg ist das Projekt Stadtbahn auf einem guten Weg
Sehr geehrte Frau K.,