Aktuell wird aber an einer Novelle des Preisbremsengesetzes gearbeitet. Mit dem Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den gedeckelten Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde zu senken.
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Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u. a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird.
Ab wann die Beantragung in Bayern möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der bayerischen Staatsregierung nicht sagen
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.
Die Grenzen dieser Deckelungen sowohl für die Gas- als auch die Strompreisbremse bemessen sich an einem neuen Niveau, dass sich ungefähr bei doppelt so hohen Preisen wie vor dem Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine einpendeln wird. Deshalb wurde die Grenze für die Gaspreisbremse bei 12 Cent und für die Strompreisbremse bei 40 Cent angesetzt.
Mit der Gas- und Strompreisbremse hat die Bundesregierung die drastischen Preissteigerungen gekappt und so die Belastung (auch im Zusammenspiel mit weiteren Entlastungsmaßnahmen) der Bürgerinnen und Bürger begrenzt. Die Preisbremse gilt auch für Heizstrom und kappt daher auch hier Preise oberhalb von 40ct/kWh. Nichtsdestotrotz sind die finanziellen Herausforderungen für viele Menschen enorm, daher kann ich Ihren Unmut und Ihre Sorgen verstehen.