Die nicht beitragsgedeckten Leistungen lassen sich nicht exakt beziffern, denn es existiert in Wissenschaft und Praxis keine eindeutige und konsensfähige Abgrenzung dieser Leistungen
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Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 12.06.2024 von Stephan Brandner AfD
Konkrete Maßnahmen im Sinne Ihrer Fragestellung sind mir allerdings bislang nicht bekannt.
Antwort 03.06.2024 von Thomas Hering CDU
Zurückliegenden Beantwortungen durch mich können Sie entnehmen, dass die Auszahlung in drei Tranchen erfolgt. Die erste davon bereits in diesem Juni, jedenfalls für Landesbeamte.
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der EU-Mindestlohn-Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.
Antwort ausstehend von Jan Koltze SPD
Antwort ausstehend von Nicole Hoffmeister-Kraut CDU