(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. August 2011 zum Urteil des Bundesgerichtshofs in Unterhaltssachen. (...)
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Sehr geehrter Herr Vollmeier,
(...) Es ist auch ein gestufter Übergang denkbar. Allerdings muss in Zukunft der unterhaltsberechtigte Elternteil entsprechende Gründe vortragen, die einer Vollerwerbstätigkeit mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes entgegenstehen. Den Alleinerziehenden, egal ob Frauen oder Männer, wird es in aller Regel gut tun, wenn sie wieder schneller in den Beruf gehen. (...)
(...) Die so genannte "Homo-Ehe" wäre nicht die Herstellung von Gerechtigkeit für eine gesellschaftliche Minderheit, sondern die Schaffung einer Ungerechtigkeit für die gesellschaftliche Mehrheit. (...)
(...) Die so genannte "Homo-Ehe" wäre nicht die Herstellung von Gerechtigkeit für eine gesellschaftliche Minderheit, sondern die Schaffung einer Ungerechtigkeit für die gesellschaftliche Mehrheit. (...)
(...) Diese Auffassung von Ehe und Familie entspricht auch der Internationalen Charta der Menschenrechte. Dort heißt es in Artikel 16: "Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat." Die Familie, als Ergebnis der dauerhaften Beziehung zwischen Mann und Frau, wird zur sogenannten "Keimzelle der Gesellschaft", die die Generationenfolge sichert und deshalb Anspruch auf besonderen Schutz der Gemeinschaft hat. Aufgrund dieser Unterschiedlichkeit wurde das Konzept der "gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft" 2001 eingeführt. (...)