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(...) Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede islamkritische Äußerung zugleich automatisch auch strafrechtliche Relevanz aufweist oder man sie als rechtsextremistisch bezeichnen kann. Eine verfassungsfeindliche und damit extremistische Islamkritik liegt jedoch dann vor, wenn die Kritik sich gegen wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. In Betracht kommt dabei vor allen ein Verstoß gegen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes). (...)


(...) Der extremistische Islamismus ist eine weitere Steigerung des Islamismus. Diese besagt, dass höchste Risikopotenziale bis hin zum aktiven Terrorismus darin enthalten sind. (...)

(...) Meine Partei und ich haben noch keine dezidierte Meinung zum Punkte-System in Flensburg. Ich finde das Thema aber durchaus interessant. (...)
