(...) Darüber hinaus muss der verbindliche Rechtstext zur Kenntnis der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Sollte gegen diese verfassungsmäßigen Grundsätze verstoßen werden, wofür wir in diesem Fall jedenfalls keine Anhaltspunkte haben, dann wäre überdies am Ende der Weg zum EuGH mit erfolgsversprechenden Klageaussichten eröffnet. (...)
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(...) Auch ich habe mir das Abkommen natürlich angesehen und konnte auf den ersten Blick keine über das bestehende deutsche Recht hinausgehenden Regelungen finden. (...)
Ein kleiner Nachtrag auf meiner Facebook-Seite:
http://www.facebook.com/constanzekrehl/posts/2896780536125
Mit freundlichen Grüßen
Constanze Krehl
(...) Weiterhin ist es so, dass bevor ACTA überhaupt in Kraft treten kann nicht nur das Europäische Parlament, sondern zudem alle nationalen Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten darüber entscheiden müssen. (...)
(...) Ja, ich bin über ACTA und seine Folgen informiert. Ich darf Ihnen versichern, dass wir Ihre Besorgnisse sehr ernst nehmen. (...)
(...) Und das, obwohl zur Auslegung unklarer Begriffe im Abkommen diese nicht-veröffentlichten Verhandlungsprotokolle herangezogen werden. (...) Außerdem haben wir ebenso beanstandet, dass das Abkommen - in Bezug auf die Regelungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet - an vielen Stellen lediglich vage Bestimmungen enthält, die extrem weit ausgelegt und zu einer Beschränkung der Grund- und Freiheitsrechte und der Rechtsschutzgarantien führen können. (...)