Frage von Julia K. • 06.02.2025

Antwort von Sylvia Rietenberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 12.02.2025
Leider ist mir ein technischer Fehler unterlaufen. Asylverfahren dürfen nicht in Staaten außerhalb der EU verlagert werden.
Leider ist mir ein technischer Fehler unterlaufen. Asylverfahren dürfen nicht in Staaten außerhalb der EU verlagert werden.
Unser Ziel ist es, junge Menschen zu motivieren und nicht zu verpflichten
Ich möchte das 9€ Ticket wieder haben.
Das letzte Mal, als Deutschland das mit der Zwangsarbeit versucht hat, war Europa sehr lange sauer auf uns.
ür Volt hat die Wahrung der Menschenwürde in Asylverfahren oberste Priorität