Sehr geehrter Herr Timmerkamp,
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(...) auch wenn hinsichtlich einer einheitlichen Lebensmittelkennzeichnung einige Verbesserungen für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht werden konnten, hatte ich mir von der gestrigen Abstimmung mehr erhofft. Ich hätte mich gefreut, wenn die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen wie ich den Empfehlungen von Verbraucherschützern und Ärzten für die so genannte Lebensmittel-Ampel gefolgt wäre. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Frage über mein Abstimmverhalten zur EU-Verordnung über Lebensmittelinformationen für Verbraucher. Ich habe gegen die sogenannte "Lebensmittel-Ampel" gestimmt, da sie meiner Meinung nach Verbrauchern bei einer objektiven und informierten Kaufentscheidung nicht hilfreich ist. Eine farbige Markierung der Zutaten soll dem Verbraucher andeuten, ob ein Lebensmittel gesund ist oder nicht. (...)
(...) Wenn Glutaminsäure oder Glutamate, wie vorstehend angeführt, von der Natur aus in einem Lebensmittel vorhanden sind- wie beispielsweise in einem Hefeextrakt oder in Sojasoße, ist eine Kennzeichnung bzw., Kenntlichmachung Kenntlichmachung dieser Stoffezusatzstoff nicht erforderlich, es muss jedoch das als Zutat verwendete Lebensmittel nach den vorstehenden Vorschriften der LMKV angegeben werden. Die Angabe „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ ist in solchen Fällen grundsätzlich nicht zu beanstanden. (...)