
(...) Es wurde nicht an einer Gesetzesänderung gearbeitet, die eine Privatisierung von Autobahnen und Schulen ermöglicht. Am 1. (...)
(...) Es wurde nicht an einer Gesetzesänderung gearbeitet, die eine Privatisierung von Autobahnen und Schulen ermöglicht. Am 1. (...)
(...) 1.) Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften wird in Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Damit ist klar: Auch stille Teilhaberschaften, Genussscheine oder andere Formen der verdeckten Beteiligung an der Gesellschaft sind ausgeschlossen. (...)
(...) obwohl seit Langem feststand, dass die Bund-Länder-Finanzierung neu geregelt werden müssen, hat die Koalition das Thema über die gesamte Wahlperiode verschleppt. Erst Ende 2016 wurde – ohne jede Beratung im Bundestag oder durch Expert*innen – in einer Hinterzimmerabsprache zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsident*innen der Länder eine Einigung ausgehandelt. Auf zentrale Zukunftsfragen wie der demographische und sozialräumliche Wandel wurden erst gar nicht eingegangen. (...)
(...) Durch die Neuregelungen erhalten Länder und finanzschwache Kommunen bundesweit jährlich mehr als 10 Milliarden Euro zusätzlich. Hiermit wird unter anderem ein Schulsanierungsprogramm in Höhe von 3,5 Milliarden Euro finanziert. (...)