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Leider haben weder Syrien noch Nordkorea die Gerichtsbarkeit des IStGH anerkannt und somit kann das Gericht nicht gegen Kim Jong-Un oder gegen Baschar al-Assad ermitteln.

Für einen möglichen Datenschutzverstoß möchte ich Sie auf die Datenschutzbeauftragte hinweisen. Eine rechtliche Bewertung ist mir nicht möglich.

Klar ist: Wir brauchen mehr Tempo bei der Digitalisierung der Justiz. Gemeinsam mit den Ländern haben wir etwa eine 200-Millionen-Euro-Digitalisierungsinitiative für die Justiz aufgesetzt. Damit fördern wie innovative Digitalisierungsprojekte, z.B. KI-Sprachmodelle für die Justiz.

Einige Gründe sprechen gegen eine Einführung der digitalen Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Zunächst wäre eine Erprobung in Pilotprojekten notwendig.

Durch das genannte Rundschreiben wurde der Rechtsweg für klagewillige Beamte in keiner Weise beschnitten.