Antwort 07.09.2023 von Jan Schröder   SPD
Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will.
Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will.
Die Sorge vor Unterwanderung demokratischer Strukturen durch die AfD ist groß. Wichtig, über rechtsstaatliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, zu diskutieren.
Ein Verbotsverfahren ist bei entsprechenden Erfolgsaussichten zu unterstützen.
Lieber bekämpfe ich mit Sachargumenten und einer bürgernahen Politik.