(...) Bei diesem Gespräch wurde unter anderem auch die geforderte Kastrationspflicht für freilaufende Katzen angesprochen. Einig waren sich alle Beteiligten darin, dass die aktuellen Vorhaben von Schwarz-Gelb im Bereich des Tierschutzes im Bund und im Land halbherzig und im Ergebnis nicht zu akzeptieren sind. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition im Bundestag hat die zügige Novellierung des Tierschutzgesetzes blockiert und spielt auf Zeit. (...)
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(...) Wie sie sicher wissen haben CDU und FDP im Bund jedoch ein neues Tierschutzgesetz in Planung, dass in § 13b eine aus unserer Sicht unzureichende Regelung zu Katzen enthält. Sollte dieses Gesetz demnächst wie geplant in Kraft treten, wären alle kommunalen Verordnungen und Landesgesetze für eine zwangsweise Kastration nicht mehr möglich, weil der Bund zu dieser Frage dann eine abschließende Regelung getroffen hätte! (...)
(...) Der Landesregierung ist das Thema bekannt. Neben einer intensiven Aufklärung der Tierhalter über die Problematik der unkontrollierten Vermehrung von Katzen plant Niedersachsen derzeit auch, ein von einem überregionalen Tierschutzverband entwickeltes Projekt einer landesweiten Katzenkastrationsaktion mitzufinanzieren. Inwieweit die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen Kastrationsmaßnahmen bei Katzen ermöglichen oder diese einschränken, sollte das für den Tierschutz zuständige Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung näher prüfen. (...)
(...) auf meine Nachfrage bei den Forstbetrieben in Arnstein wurde mir zugesichert, dass die betreffende Beschilderung nicht von den Forstbetrieben aufgestellt wurde. Gleichzeitig ist den Forstbetrieben Arnstein bewusst, dass die Behauptung zur funkfototechnischen Überwachung und die Strafverfolgung nicht zulässig und gleichzeitig auch gar nicht praktisch durch die Bayerischen Staatsforsten durchführbar wäre. (...)
(...) Da jedoch aus Ihrer Frage nicht genau ersichtlich ist, um welchen Weg es sich im Einzugsgebiet des Forstbetriebs Arnstein handelt, kann hier keine generelle Aussage getroffen werden, ob dies nun zulässig ist oder nicht. Dafür müssten von Ihnen genauere Angaben gemacht werden, um welchen Weg oder welches Wegenetz es sich hier handelt. (...)
Sehr geehrter Herr Klemke,