Frage von Kai-Uwe P. • 30.07.2022

Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 01.08.2022
mit dem neuen EEG 2023, dem sogenannten "Osterpaket", ist es in der Tat zu einer weitreichenden Umstellung der Einspeisevergütung gekommen.
mit dem neuen EEG 2023, dem sogenannten "Osterpaket", ist es in der Tat zu einer weitreichenden Umstellung der Einspeisevergütung gekommen.
Für bereits vorgenommene Investitionen können keine Beihilfen gewährt werden, maßgeblich ist allerdings das Datum der Inbetriebnahme der Anlage.
Die neuen Einspeisetarife gelten für PV-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.
Derzeit gibt es Erleichterungen über die EEG-Einspeisevergütung und mögliche Steuererleichterungen auf die Anschaffungskosten einer Solaranlage