
Wie die Behörden nach April 2024 mit dem Verfahren und der Kommunikation mit den Antragsteller:innen umgehen, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Ich würde Ihnen empfehlen, hierzu mit Ihrer lokalen Behörde den Austausch zu suchen.
Wie die Behörden nach April 2024 mit dem Verfahren und der Kommunikation mit den Antragsteller:innen umgehen, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Ich würde Ihnen empfehlen, hierzu mit Ihrer lokalen Behörde den Austausch zu suchen.
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Die im parlamentarischen Verfahren vorgenommenen Änderungen treten dann drei Monate nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Das Inkrafttreten ist daher voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 zu erwarten
Für Ihren Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Kind die Staatsangehörigkeit von Ihnen und Ihrer Frau erhält
Es ist laut Bundesinnenministerium geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Laut Bundesinnenministerium tritt die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft