Sehr geehrter Herr Ü.,
danke für Ihre Frage.
Es ist laut Bundesinnenministerium geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt. Damit werden dann auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten ermöglicht, ohne die deutsche zu verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir