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Sehr geehrter Herr Demir, kann man etwa einschätzen, wann das neue Staatsbuergerschaftsgesetz in kraft treten kann. Der Entwurf käme zur ersten Lesung am 10.11 laut einer Antwort von Ihnen…
Es ist laut Bundesinnenministerium geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt. Damit werden dann auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten ermöglicht, ohne die deutsche zu verlieren.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Das Gesetz definiert ihre Tätigkeit nicht als Handel oder Produktion, sondern als persönliche Dienstleistung. Deshalb müssen sie kein Gewerbe anmelden und folglich auch keine Gewerbesteuer zahlen.