Frage von Gürcü K. • 20.09.2022

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Trotzdem stimme ich Ihnen zu, dass auch Beschäftigte eines Pflegebetriebs, die keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben, eine angemessene Bezahlung verdient haben. Dafür werde ich mich einsetzen.
Es handelt sich um die Gebühr des Betreuungsgerichts zur Kontrolle der Betreuung bzw. des Betreuers.
Ja, weil so Patienten geschützt werden konnten und eine Schutzimpfung keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Die Leistungen im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfen der Pflegeversicherung werden pro Stunde mit einem Geldbetrag i.H.v. bis zu 8 € entgolten und sind daher vor längerer Zeit nicht als Ehrenamt bewertet worden.