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(...) Die Begrifflichkeit „Fraktionszwang“ unterliegt keiner juristischen Grundlage, sondern wird lediglich in der Praxis der Parlamentarier verwendet, um eine Form der Fraktionssolidarität zu bezeichnen. Diese ist dafür gedacht, ein gemeinsames Interesse der Fraktionsmitglieder zu unterstreichen und nach außen Geschlossenheit und ein einheitliches Auftreten zu signalisieren. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage und die damit verbundene Bitte, Ihnen die Beweggründe für mein Votum gegen den Gesetzentwurf zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zu erläutern. Gern nehme ich auf diesem Wege dazu Stellung. (...)

(...) Die Ehe von Frau und Mann steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Nur aus dieser Verbindung können auf natürlichem Wege Kinder entstehen. (...)