Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.
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Die besonderen Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, beurteilen die jeweiligen Einwanderungsbehörden eigenständig
Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor.
Am 19.02.2024 wurde die lang ersehnte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts endlich beschlossen. Mit unserem Bestreben zu dieser Reform haben wir es geschafft, Deutschland als attraktives Einwanderungsland zu stärken.
In Kürze beginnen wir mit dem parlamentarischen Prozess und beraten die Reform im Bundestag und den Ausschüssen - und werden dort noch Änderungen vornehmen. Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Der erleichterte Ehegatt:innen-Zuzug ist abhängig vom Aufenthaltstitel, nicht von der Staatsbürgerschaft. Die Erleichterung wurde spezifisch für Menschen mit bestimmten Fachkrafttiteln eingeführt.