haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihre kritischen Anmerkungen zum Selbstbestimmungsgesetz. Meine Fraktion hat diese Problematik durchaus auf dem Schirm.
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Der Entwurf der Bundesregierung für das Selbstbestimmungsgesetz hat Änderungen durch den Deutschen Bundestag erfahren und wurde an einigen Stellen entsprechend angepasst.

Aktuell befindet sich der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz im parlamentarischen Verfahren und die Ampel-Fraktionen verhandeln Änderungen und Verbesserungen am Gesetzesentwurf.

Für solche Namensänderungen gelten die allgemeinen Vorschriften des Namensrechts, die durch das SBGG nicht geändert werden.

Ich nehme die kritischen Stimmen aus der Community sehr ernst und werde mich auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Identität selbstbestimmt und frei leben können.

Der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Betroffene eine Anpassung von Angaben zum Geschlecht und zu den Vornamen in Registern und Dokumenten verlangen können. Das entspricht der geltenden und bewährten Rechtslage.