die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein gemeinsames Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, den alle drei Regierungsparteien - SPD, Grüne und FDP - vor einem Jahr unterschrieben haben.
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Kommunen wie Hamburg, München und bald auch Berlin haben zentrale Einbürgerungsstellen, die einheitlich und unbürokratisch Anträge verwalten. Das muss bundesweit weiter forciert werden, Personal in den Behörden aufgestockt, Antragsverfahren digitalisiert und Gebühren gesenkt werden.
Mit dem digitalen Einbürgerungsantrag soll insbesondere die Anzahl der Vor-Ort-Termine in den Behörden reduziert werden.
Die Staatsangehörigkeitsreform steht in unserem Koalitionsvertrag und alle Ampel-Parteien haben die Mehrstaatigkeit bereits in ihren Wahlprogrammen gefordert.
Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben.
Die geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts sehen vor, dass Kinder deren Eltern seit mehr als 5 Jahren in Deutschland leben auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dies bezieht sich jedoch leider nur auf Kinder die in Zukunft geboren werden.