Antwort 27.12.2025 von Nina Warken CDU
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Gerne verweise ich auf seine Beantwortung: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/warum-wird-das-brutto-einkommen-anstatt-das-zu-versteuernde-einkommen-wie-es-bei-der-elterngeldgrenze-bereits?pk_campaign=share-copy&pk_source=copy
Es geht um Pragmatismus und Normenklarheit
Ich vermute, dass die Verhandler des Koalitionsvertrages seinerzeit die 100.000 Euro-Grenze wählten, da sie im Rechtskreis SGB bereits bestand
Fakt ist, der Mindestlohn in der Branche liegt ab dem 1. Juli 2025 bei 16,10 für Hilfskräfte, und bei 20,50 EUR für Fachkräfte.