Das Einkommensteuerrecht in Deutschland basiert auf dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
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Das BMAS liefert mit dem Sozialbudget jährlich einen umfassenden Überblick über das Leistungsspektrum und die Finanzierung der sozialen Sicherung in Deutschland.
Umgekehrt ist für mich aber auch klar, dass die gesetzliche Rente die primäre Säule der Altersversorgung ist und bleibt.
Der Hintergrund liegt darin, dass nach den Zeitpunkten, zu denen die Festlegung der Abzüge vorgenommen werden, andere Berechnungsgrundlagen als Grundlage dienten.
Nichtsdestotrotz halte ich es für richtig, auch diesen Bereich im Rahmen der anstehenden Rentenkommission eingehend zu prüfen und Reformansätze zur Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente transparent durchzurechnen.
Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen konnte.