Bei der Anrechnung von Einkünften auf die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt das sogenannte Zuflussprinzip
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Nein, wir setzen uns hier für eine Änderung ein.
Man sollte die Auswirkungen aber nicht überbewerten. Schließlich gilt das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, natürlich auch das Recht auf Leistungen erhält - unabhängig davon, ob dies zusätzlich bspw. Bundestagsabgeordnete tun oder nicht.
Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung dient zwei Hauptzwecken: Er gleicht das Defizit aus, das entsteht, weil die Beiträge allein die Ausgaben nicht decken, und er finanziert sogenannte „versicherungsfremde“ bzw. „nicht beitragsgedeckte“ Leistungen, die – aus guten Gründen – die gesamte Gesellschaft tragen soll.
Ich wünsche mir, dass die Rente für alle Generationen verlässlich bleibt. Sie soll keine Sorgen bereiten, sondern Sicherheit geben.