Frage von Horst K. • 18.11.2020

Antwort ausstehend von Jörg Kiesewetter CDU
(...) Zunächst zur Einordung, es gibt keine Grundgesetze (...)
(...) In den vergangenen Wochen ist aber deutlich geworden, dass das Infektionsschutzgesetz in der alten Fassung nicht alle Anforderungen der Pandemie-Bekämpfung im Jahr 2020 erfüllt. (...)
Es ist eben nicht nur Herr Drosten, dem wir unser Vertrauen schenken, sondern beinahe allen weltweit führenden Epidemiologen. Das RKI gehört selbstverständlich auch dazu.
leider sind Sie falsch informiert, da das heutige Gesetz gar keine Grundrechte aushebeln wird. F
(...) Ich selbst habe bspw. darauf gedrungen, dass auch der Innenausschuss sich mit diesen Fragen intensiv im Rahmen einer Sondersitzung auseinandersetzt (...)