Frage von Monika L. • 06.09.2023

Antwort ausstehend von Ute Mücklich-Heinrich CDU
Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert der wehrhaften rechtsstaatlichen Demokratie. Dabei ist klar, dass ein Verbot kein Allheilmittel gegen das von einer verfassungswidrigen Partei verbreitete Gedankengut ist. Auch aus diesem Grund, sollte ein Verbotsverfahren nicht leichtfertig angestrebt werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt erachten wir ein Verbotsverfahren nicht als zielführend. Stattdessen glauben wir, dass der inhaltliche Diskurs und politische Streit mit dieser Partei in den Parlamenten geführt werden sollte.
Zum aktuellen Zeitpunkt erachten wir ein Verbotsverfahren als nicht zielführend.