Frage von Franz-J. S. • 10.04.2025

Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts.
Wie Sie schreiben, wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts.
Die Ressourcen, die mir für mein Landtagsmandat zur Verfügung stehen, nutze ich ausschließlich für meine Arbeit als Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Mein Engagement im Kreistag erfolgt unabhängig davon – ehrenamtlich und mit eigenen Mitteln.