Mein Ziel wäre es, dass Ausbildungen wieder mehr geschätzt werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die Unterrichtsgestaltung in Schulen ist zunächst Sache des jeweiligen Lehrpersonals und der Leitungsorgane der Schule; die rechtlichen Rahmenbedingungen und die grundlegenden Lehrpläne fallen in den Aufgabenbereich der Schulministerien der Länder.

Im Rechtsleben braucht es Gleichheit, im Wirtschaftsleben Brüderlichkeit, im Geistesleben (z.B. Kunst, Bildung u. Wissenschaft) braucht es Freiheit.
Diese Festlegung betrifft also nicht nur das Musische Gymnasium, sondern alle gymnasialen Ausbildungsrichtungen und ermöglicht auch Schülerinnen und Schülern der Einführungsklasse ohne bisherige zweite Fremdsprache, nach dem Mittleren Schulabschluss von der Mittel-, Real- und Wirtschaftsschule in das G9 zu wechseln und die Verpflichtung zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache durch die Belegung einer spät beginnenden Fremdsprache zu erfüllen.