
Sehr geehrter Herr Deubel,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das meiner Vita gegenüber entgegen gebrachte Interesse. Ihre Einschätzung ist in diesem Punkt nicht in Gänze zutreffend, sondern verhält sich wie folgt:
Sehr geehrter Herr Deubel,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das meiner Vita gegenüber entgegen gebrachte Interesse. Ihre Einschätzung ist in diesem Punkt nicht in Gänze zutreffend, sondern verhält sich wie folgt:
(...) Grundsätzlich ist es in diesem speziellen Fall für den Gesetzgeber sehr schwer zu ermitteln, welche Summe angemessen ist, um die Opfer von staatlichen Unrecht in der ehemaligen DDR angemessen zu entschädigen. Welchen Schaden die Betroffenen individuell erlitten haben, ist in einem Gesetz, das per Definition abstrakt-generell angelegt ist, schwer nachzuvollziehen. (...)
(...) nach Rücksprache mit der Busgeldstelle wurde der relevante Fall geprüft. (...) Dass hier anders entschieden wurde, kann als Entgegenkommen der Behörde angesehen werden. (...)
(...) Die Strafzumessung eines Gerichts ist immer vom Einzelfall abhängig, der meist eine sehr umfangreiche Abwägung aller Umstände des Falle voran geht. Im Fall Hoeneß erscheint mir dies gut gelungen. (...)