
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Der Staat darf nicht zum Datenkraken werden.
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab:
Das inzwischen beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden wir über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz (TSG) überwinden und demütigende Zwangsbegutachtungen sowie staatliche Bevormundung beenden.
Ich sehe den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetztes der Bundesregierung vom 23.08.2023 als einen längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung.