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Nicole Bauer
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Frage von Irima K. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass im SBGG auch weiterhin Vorname und Geschlechtseintrag getrennt voneinander änderbar sind?

Sehr geehrte Frau Bauer, bisher konnte nach TSG Vorname und Geschlechtseintrag unabhängig voneinander geändert werden. Das war sachgerecht: Einerseits ist der Transitionsprozess ein höchstpersönlicher, Betroffene sollten diesen selbstbestimmt in der von ihnen gewählten Reihenfolge vornehmen können. Andererseits macht die kumulative Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag für viele Betroffene schlicht keinen Sinn. Der Vorname kann zB bereits geschlechtsneutral sein (Kim, Alex, Sascha...), sodass eine Vornamens-Änderung nicht notwendig ist. Schließlich ist für nichtbinäre / inter* Personen häufig die Änderung des Vornamens ausreichend, zumal mit einem diversen Personenstand in unserer noch immer binär ausgestalteten Rechtsordnung zahlreiche Nachteile einhergehen (zB. Buchung von Flugtickets z.T. unmöglich, unklare Rechtslage bzgl. rechtlicher Gleichstellungsmaßnahmen, usw).

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