das Infektionsschutzgesetz war und ist ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Die Instrumente, die dem Gesundheitsministerium dadurch zur Verfügung gestellt werden, beinhalten auch die Möglichkeit, einige der grundgesetzlich verankerten Rechte einzuschränken, aber immer nur um andere grundgesetzliche Rechte zu schützen.
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Antwort 17.12.2021 von Tina Fischer SPD
Antwort 19.11.2020 von Johannes Selle CDU
(....) Das Ziel bleibt weiterhin, dem Schutz der Gesundheit höchste Priorität zu geben und nicht sehenden Auges, die Überlastung der Ressourcen in Kauf zu nehmen. (...)
Antwort ausstehend von Norbert Barthle CDU
Antwort ausstehend von Helmut Radlmeier CSU
Antwort 30.03.2021 von Florian Oßner CSU
(...) Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz wurden unter anderem Impfprogramme vorbereitet und Testmöglichkeiten verbessert. (...)
Antwort 11.11.2020 von Matthias Zimmer CDU
(...) In den vergangenen Wochen ist aber deutlich geworden, dass das Infektionsschutzgesetz in der alten Fassung nicht alle Anforderungen der Pandemie-Bekämpfung im Jahr 2020 erfüllt. (...)