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Hakan Demir
Antwort 29.07.2024 von Hakan Demir SPD

 Wehrdienst im Ausland oder der Eintritt in die entsprechenden Streitkräfte als Berufssoldat:in führt jedoch nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn der Eintritt vorab vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt wird.

Portrait von Boris Mijatović
Antwort 23.08.2024 von Boris Mijatović BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für mich macht es keinen Sinn, Menschen zum Dienst an der Waffe zu zwingen. Weder in Deutschland noch in der Ukraine noch weltweit.