
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Nach aktueller (und für Ihre Kinder relevanter) Rechtslage musste sich ein Elternteil unbefristet mindestens acht Jahre vor Geburt des Kindes in Deutschland aufgehalten haben, damit das Kind nach dem Ius Soli Prinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen konnte
der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts liegt federführend im Bundesinnenministerium. Dieser wurde vergangene Woche den anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet. Nach Zustimmung des Bundestages, rechnen wir mit einer Umsetzung des Gesetzes im 2. Quartal 2023.
Für Anfang des Jahres, also sehr zeitnah, ist der Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium geplant
Nach dem derzeitigen Stand gelten acht Jahre dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
Das Staatsangehörigkeitsgesetz richtet sich an Menschen, die längst schon hier leben. Dabei geht es nicht nur um Menschen, die vor fünf, acht, zehn oder noch mehr Jahren nach Deutschland gekommen sind. Wir reden auch von in Deutschland geborenen Kindern, die hier zur Schule gegangen, ihre Ausbildung oder ihr Studium gemacht haben, die deutsch sprechen und in Deutschland sozialisiert sind.