Frage von Bernd B. • 07.09.2023

Antwort ausstehend von Klaus-Rainer Rupp Die Linke
Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Die AfD ist aus meiner Sicht antidemokratisch. Rechte Einstellungen müssen bekämpft werden. Vor Prüfung eines Verbots steht Neubewertung durch Verfassungsschutz.
Erst dann kann die Verbotsfrage abschließend beantwortet werden und das Verbotsverfahren - nach Prüfung der daraus folgenden Konsequenzen - von den dazu legitimierten Institutionen beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Die Beobachtung der AfD erfolgt durch Verfassungsschutz, Medien und Öffentlichkeit. Eine Verbotsinitiative beim Bundesverfassungsgericht birgt auch Risiken.