Frage von Lotta W. • 10.10.2024

Antwort von Jens Lehmann CDU • 21.11.2024
Es darf keine Zusammenarbeit mit extremistischen Parteien geben – und die AfD in Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Es darf keine Zusammenarbeit mit extremistischen Parteien geben – und die AfD in Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Die AfD stellt mit ihrer Demokratie- und Menschenfeindlichkeit eine akute Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar.
Wir finden es wunderbar, wenn Menschen sich in der AfD engagieren. Ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht, ist uns völlig egal. Jeder, der sich für sein Land engagieren will, ist herzlich in der AfD willkommen.
Es gibt etliche Beispiele die beweisen, dass die AfD das Grundgesetz, den Rechtsstaat und die Demokratie angreift.
Ja.
nein, ich werde nicht für ein Verbotsverfahren stimmen.