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Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören.
Das Beamtenrecht fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesminister für Arbeit und Soziales, sondern unterliegt der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Ich glaube nicht daran, dass wir mit einem ganz großen Wurf das Rentensystem reformieren und besser machen werden. Es wird viele kleinere Schritte brauchen.
Selbstverständlich habe ich in die gesetzliche Rente eingezahlt.