Frage von Tim H. • 11.06.2024

Antwort von Sabine Poschmann SPD • 27.06.2024
Die Entscheidung, die ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer direkt in das Bürgergeld (damals noch Hartz 4) zu überführen, war und ist richtig.
Die Entscheidung, die ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer direkt in das Bürgergeld (damals noch Hartz 4) zu überführen, war und ist richtig.
Grundloses Abschieben von Personen, die einen Aufenthaltstitel haben, wird es selbstverständlich nicht geben.
Gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt
Darstellung Positionen zur Migrationspolitik.