Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlt. Das ist nicht nur formal richtig. Auch die Studienlage bestätigt, dass sich Arbeitgebende in Deutschland und auf dem europäischen Kontinent an der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beteiligen.
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Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich (GKV) oder privat (PKV), ist im hessischen Beihilferecht aktuell nicht vorgesehen.
Die Einführung der Bürgerversicherung in Deutschland könnte eine bedeutende Reform darstellen, die darauf abzielt, das Gesundheitssystem gerechter und zugänglicher zu gestalten. Hier sind einige potenzielle Auswirkungen und Überlegungen zur Bürgerversicherung:
Wir haben als Linksfraktion im Landtag bereits in den letzten beiden Legislaturperioden Anträge für den Zugang zur und Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete im Asylbewerberleistungsgesetzbezug, für Menschen ohne Papiere („Sans papier“) und andere, die nicht in die Krankenversicherung inkludiert sind, gestellt.