Frage von Gautham S. • 24.01.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 24.01.2024
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt
Chronologisch, digitalisiert mit neuem Aktenzeichen versehen und anschließend durch Kontaktaufnahme durch das LEA
Ein konkretes Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen.