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Bei Minderjährigen ab 14 Jahren ist vorgesehen, dass diese die Erklärung selbst abgeben können, jedoch unter der Voraussetzung der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sollte es vorkommen, dass die Sorgeberechtigten dieser Erklärung nicht zustimmen, sieht das Gesetz vor, dass Familiengerichte, orientiert am Wohl des Kindes, die Zustimmung der Eltern ersetzen können.
Es ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetz am 1. November Minderjährige ab 14 Jahren die Änderungserklärung selbst abgeben können
Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.
Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen. Wir werden auch die Bedürfnisse von Menschen mit Kognitiven und oder psychischen Beiträchtigungen berücksichtigen.
Das Gesetz berücksichtigt auch die Interessen von Menschen mit kognitiver und / oder psychische Beeinträchtigung mit, etwa unter § 3.
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört