Frage von Stephan J. • 30.06.2020

Antwort ausstehend von Hermann Gröhe CDU
(...) In der Tat wird über die Wahlrechtsreform lange und intensive diskutiert, weil unterschiedliche Ansätze dazu vorliegen. (...)
(...) Wir haben uns in der Fraktion auf eine moderate Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 sowie den Verzicht auf den Ausgleich von sieben Überhangmandaten verständigt. (...)
(...) Gemäß Art. 38 Abs. 3 GG iVm § 1 Abs. 1 S. 1 BWahlG besteht der Deutsche Bundestag aus 598 Abgeordneten. (...)
(...) Wir haben uns in der Fraktion auf eine moderate Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 sowie den Verzicht auf den Ausgleich von sieben Überhangmandaten verständigt. (...)