Antwort ausstehend von Helge Braun CDU
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Antwort 25.10.2022 von Manfred Grund CDU
Meine Fraktion und auch ich werden jede weitere Verteuerung von Energieträgern ablehnen und die Bundesregierung auffordern, neben einer Strompreisdeckelung auch eine Gaspreisdeckelung zu veranlassen, die die Bevölkerung und Unternehmen spürbar entlastet
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU
Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.
Antwort 07.09.2022 von Klaus Wiener CDU
In dem von der Ampelkoalition am Sonntag beschlossenen dritten Entlastungspaket ist nun auch die Zahlung in Höhe von 300 Euro als Energiepreispauschale (EPP) für Rentner verankert.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP