Frage von Benjamin L. • 05.02.2025

Antwort ausstehend von Tobias Bunk CDU
Wir müssen unterscheiden zwischen einerseits Hassrede, die strafrechtlich verfolgbar ist unabhängig davon, ob sie analog oder digital erfolgt, und Fake News, bei denen man nicht immer objektiv und leicht zwischen exotischen Meinungen unterscheiden kann und klarer Unwahrheit.