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Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Einbau von sogenannten „Balkonkraftwerken“ regelt, wurde im Bundestag erfolgreich verabschiedet.
Deshalb ist es richtig, dass wir in §20 des Wohnungseigentümergesetzes eine entsprechende Privilegierung von Stecksolargeräten aufnehmen werden.
Als SPD-Bundestagsfraktion unterstützen wir dieses Vorhaben ausdrücklich und arbeiten gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern intensiv daran, es zeitnah zu verabschieden. Leider kann ich Ihnen aktuell noch keinen genauen Zeitpunkt der Verabschiedung nennen.
In dieser Woche beschließen wir ein Gesetz, mit dem es künftig leichter wird, Balkonkraftwerke einzubauen.
Der Gesetzentwurf ist eindeutig. Leider liegt es nicht an uns allein, ihn auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses zu setzen.