Das Bundesministerium der Justiz hat am 31.05.2023 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem sog. Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird.
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Antwort 01.07.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.07.2024 von Jan Plobner SPD
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Einbau von sogenannten „Balkonkraftwerken“ regelt, wurde im Bundestag erfolgreich verabschiedet.
Antwort ausstehend von Esther Dilcher SPD
Antwort 12.06.2024 von Esra Limbacher SPD
Deshalb ist es richtig, dass wir in §20 des Wohnungseigentümergesetzes eine entsprechende Privilegierung von Stecksolargeräten aufnehmen werden.
Antwort 11.06.2024 von Daniel Rinkert SPD
Als SPD-Bundestagsfraktion unterstützen wir dieses Vorhaben ausdrücklich und arbeiten gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern intensiv daran, es zeitnah zu verabschieden. Leider kann ich Ihnen aktuell noch keinen genauen Zeitpunkt der Verabschiedung nennen.