
Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung sollen durch die allgemeine Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für alle Kinder und Ehegatten erweitert werden.
Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung sollen durch die allgemeine Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für alle Kinder und Ehegatten erweitert werden.
Leider gehören Zeugnisse mit der Schulakte zu den offiziellen Schuldokumenten, auf denen eine Namensänderung ohne erfolgten standesamtlichen Eintrag noch nicht möglich ist. Überall sonst wird dies im schulischen Kontext (i.d.R.) bereits möglich gemacht.
Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten.
Der entsprechende Fachausschuss (hier der Rechtsausschuss) befasst sich mit denjenigen Entwürfen, die sein Gebiet betreffen.
Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits vorgelegt und der Bundestag hat im November 2023 schon erstmals über den Entwurf beraten.
Am Donnerstag, 16. November, kommt die Ehenamens- und Geburtsnamensrechtsreform in die 1. Lesung in den Bundestag. In dieser Reform erleichtern wir die Nachnamensänderungen.